Anhörung (Behörde)
Gelegenheit zur Stellungnahme vor einem belastenden Bescheid.
Bevor eine Behörde einen belastenden Verwaltungsakt erlässt, muss sie dir in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wird die Anhörung unterlassen, kann der Bescheid fehlerhaft sein.
Die passenden Paragraphen
§ 28 VwVfG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.