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Restschuldversicherung

Versicherung zur Absicherung eines Kredits.

Die Restschuldversicherung soll die Kreditraten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod absichern. Sie ist oft teuer und wird beim Kredit mitfinanziert. Häufig besteht ein Widerrufsrecht, und bei vorzeitiger Ablösung kann ein Teil der Beiträge zu erstatten sein.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.