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Kinderfreibetrag

Steuerfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes.

Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung), und gewährt das Vorteilhaftere. Beides zusammen gibt es nicht.

Die passenden Paragraphen

§ 32 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.