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Gewaltschutz

Gerichtliche Schutzanordnungen bei Gewalt oder Bedrohung.

Bei Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung kann das Gericht Schutzanordnungen treffen – etwa ein Kontakt- und Näherungsverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. Bei akuter Gefahr hilft die Polizei sofort.

Die passenden Paragraphen

§ 1 GewSchG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.