Gewaltschutz
Gerichtliche Schutzanordnungen bei Gewalt oder Bedrohung.
Bei Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung kann das Gericht Schutzanordnungen treffen – etwa ein Kontakt- und Näherungsverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. Bei akuter Gefahr hilft die Polizei sofort.
Die passenden Paragraphen
§ 1 GewSchG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.