Erfüllungsort (Leistungsort)
Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist.
Der Erfüllungsort bestimmt, wo der Schuldner leisten muss. Ist nichts vereinbart, ist es im Zweifel der Wohnsitz des Schuldners. Der Erfüllungsort hat Bedeutung für Gefahrübergang, Kosten und teils für die gerichtliche Zuständigkeit.
Die passenden Paragraphen
§ 269 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.