Zum Inhalt springen

Erfüllungsort (Leistungsort)

Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist.

Der Erfüllungsort bestimmt, wo der Schuldner leisten muss. Ist nichts vereinbart, ist es im Zweifel der Wohnsitz des Schuldners. Der Erfüllungsort hat Bedeutung für Gefahrübergang, Kosten und teils für die gerichtliche Zuständigkeit.

Die passenden Paragraphen

§ 269 BGB

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.