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Dauerschuldverhältnis

Vertrag mit fortlaufenden Leistungen (z. B. Abo, Miete).

Ein Dauerschuldverhältnis ist auf wiederkehrende Leistungen über einen Zeitraum angelegt – etwa Miet-, Abo- oder Mobilfunkverträge. Es kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

Die passenden Paragraphen

§ 314 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.