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Basiskonto

Girokonto für jedermann.

Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis, auch ohne festes Einkommen oder mit negativer Bonität. Banken dürfen den Antrag nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen. Es ermöglicht Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Die passenden Paragraphen

§ 31 ZKG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.