Kanzlei-Zugang
Geschützter Bereich für zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: freigegebene Einzelfälle und gebündelte Fälle einsehen und übernehmen.
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Keine Provision pro vermitteltem Mandat (§ 49b Abs. 3 BRAO) · Fälle kommen vorbereitet · das Mandat entsteht direkt zwischen Ihnen und der Mandantin/dem Mandanten.
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